Überarbeitung der Klagevoraussetzungen

Überarbeitung der Klagevoraussetzungen

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Die Schweiz erhebt zum Beispiel eine Gebühr von 1000 Franken, um gegen ein Verfahren pauschal Einspruch zu erheben. Das trennt die Spreu vom Weizen, denn jeder überlegt sich gut, ob er einen berechtigten Einspruch hat. Für Interessensgruppen wie BUND oder NABU stellt dies bei berechtigten Einwänden kein Hindernis dar, aber es erleichtert die Verfahren.

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