Schaffung einer Online-Zusatzsteuer

Schaffung einer Online-Zusatzsteuer

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Eine Online-Zusatzsteuer könnte wie folgt strukturiert werden: Für Produkte, die über Onlineshops verkauft werden, wird ein pauschaler Zusatzbetrag in Höhe von 10 % des Produktpreises erhoben. Dieser Betrag wird transparent als „Innenstadtbelebungssteuer“ deklariert.

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