Der aktuelle Ansatz ist gut gemeint, aber der Rahmen ist (wieder) schlecht gemacht. Es gibt doch schon eine Regelung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (§ 6) wie eine Bürgerbeteiligung aussehen sollte. Sie ist noch nicht perfekt, aber gut umzusetzen mit viel Ausbaupotential. Statt dieses Gesetz einheitlich für alle Bundesländer zu beschließen, hat nun jedes Bundesland noch einmal drauf gesattelt und neue Regelungen geschaffen, die die ganze Sache wieder zu komplex machen und zu absurden Verhältnissen führen. Das ist nicht nur schlecht gemacht, das ist inzwischen unverantwortlich. Denn jede Regelung muss von Behörden geprüft werden und bläht den Verwaltungsapparat auf.