Verhinderung des Cum Ex Skandals

Verhinderung des Cum Ex Skandals

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Ebenfalls über eine einfache Präambel hätte man auch das Steuerloch in Sachen Cum Ex schließen können. Hierzu hätte es sicher keine kleinteiligen, kompliziert formulierten und damit missverständlich ausgelegten Regelungen benötigt, sondern eine ganz einfache Formulierung: Wer versucht, sich nichtgezahlte Steuern erstatten zu lassen, wird mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahre bestraft und alle beteiligten Banken/Institutionen müssen das Doppelte an eingesparten Steuern als Strafzahlung an die Finanzbehörde bezahlen. Das hätte sicherlich Wirkung gehabt und den Missbrauch spürbar gedeckelt.

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