Artenschutzverordnung

Artenschutzverordnung

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Rechtssichere Präambel vor die Artenschutzverordnung setzen, die deutlich macht, dass generell der Populationsbezug gilt und nicht der Bezug auf das einzelne Individuum. Diese Art muss hierbei eindeutig und wissenschaftlich erwiesen bzw. laut der geschlossenen Artenschutzliste windkraftsensibel sein, um überhaupt artenschutzrechtliche Untersuchungen anstellen zu müssen. Das sollte nicht nur für die Infrastrukturprojekte gelten, sondern für alle Planungsvorhaben.

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