Ein Unternehmen aus Cuxhaven berichtet über die Verordnung aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die jedes Unternehmen verpflichtet, alle Fahrzeuge im Fahrzeugpool neben dem 2-jährigen TÜV-Termin noch einmal ergänzend jährlich über die UVV-Fahrzeugprüfung technisch überprüfen zu lassen. und halbjährlich die Gültigkeit der Führerscheine der Mitarbeitenden, die ein Fahrzeug aus dem Firmenpool nutzen, sicherzustellen. Fährt der Mitarbeitende ohne Führerschein ein Dienstfahrzeug, so haftet der Unternehmer und muss ergänzend noch eine Strafe zahlen, da er seiner Prüfpflicht nicht nachgekommen ist. Die Unternehmen müssen jetzt auch noch Polizei spielen und eine Verantwortung übernehmen, die überflüssig und nicht deren Aufgabe ist. Das bedeutet schon wieder mehr Personal, mehr Aufwand und vermehrte Klärung von Haftungsfragen sowie generell Mehrkosten. Jeder weiß, dass man nur mit einer Fahrerlaubnis ein Fahrzeug bewegen darf. Hier kommt wieder der gesunde Menschenverstand ins Spiel, der mit solchen Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger langsam aberzogen wird hin zu einer gefährlichen Art der Verantwortungslosigkeit. Denn nicht das Nachdenken ist mehr gefragt, sondern nur die Einhaltung unnötiger Vorgaben. Das ist irrsinnig: Die zusätzliche Prüfung kostet ca. € 150 pro Fahrzeug. Das macht bei ca. 600.00 Fahrzeuge x € 150 ca.90.000.000.