Einzugsermächtigung für die Finanzverwaltung

Einzugsermächtigung für die Finanzverwaltung

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Jeder Onlineshop (der möchte) akzeptiert eine Einzugsermächtigung in digitaler Form. Wer sich neu als Freiberufler anmeldet und mehrwertsteuerpflichtig ist, bekommt den Hinweis, dass die in der Umsatzsteuervoranmeldung ermittelten Beträge nur dann per Lastschrift eingezogen werden können, wenn man ein Formular abruft, ausdruckt, unterschreibt, einscannt und wieder hochlädt.

Gerade in einem Portal wie Elster, in dem deutlich sensiblere Daten ausgetauscht werden, macht das aus meiner Sicht keinen Sinn und sorgt bei der (vielleicht händischen) Übertragung der Daten nicht nur im Unternehmen, sondern auch in der Behörde für Aufwand. Zudem sind die Daten nicht unmittelbar im System.

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