Reform in der Baupolitik: Bundesbaugesetz

Reform in der Baupolitik: Bundesbaugesetz

Beitrag

Mehr Gestalten, weniger Verwalten – ein Bundesbaugesetz für Fortschritt und Innovation

 

Der Mensch möchte etwas Sinnvolles tun. Er strebt danach, einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und für die Familie zu leisten – sei es durch Handwerk, Technik, Wissenschaft oder Kreativität. Das Gefühl von Erfüllung entsteht durch das Gelingen, durch Leistung, durch das Schaffen von Werten. Dies ist eine der Grundkräfte unserer Gesellschaft.

 

Doch in den vergangenen Jahrzehnten ist der Fokus vielerorts vom gestaltenden Tun zum verwaltenden Verhindern gewandert. Regelungen, die einst zur Ordnung dienten, sind zu einem bürokratischen Hindernislauf geworden. Anstatt Innovation zu fördern, lähmen Vorschriften und Zuständigkeiten den Fortschritt. Dabei sind es nicht die Menschen, die blockieren – es sind die Strukturen, die es ihnen schwer machen, agil und im besten Sinne zu handeln.

 

Es ist an der Zeit, den Geist der Gestaltung wieder ins Zentrum unseres Denkens zu rücken. Auf eine humane, fordernde und fördernde Weise, die jeden mitnimmt, die Eigenverantwortung stärkt und Freude am Gelingen ermöglicht. Es soll wieder Spaß machen, etwas zu errichten – sei es eine Treppe als Handwerker, ein Haus als Architekt oder eine Windkraftanlage als Ingenieur. Wer einmal miterlebt hat, wie aus einer Idee ein reales, greifbares Werk wird, weiß: Gestalten macht glücklich. Dies zeigt sich auch in den unzähligen ehrenamtlich Engagierten in unserem Land, die Tag für Tag beweisen: Wir können es. Wir wollen es.

 

Damit dieses Potenzial nicht weiter ausgebremst wird, müssen wir aufräumen. Wir müssen unsere Bürokratie entschlacken, unsere Gesetze verschlanken und wieder den Menschen in den Mittelpunkt stellen – in einer freien, demokratischen Gesellschaft, die sich auf das Wesentliche konzentriert. Wir brauchen klare, einfache und verständliche Regeln, die Fortschritt ermöglichen statt verhindern.

 

Wir sollten mit einem einheitlichen Bundesbaugesetz gleich einen neuen Standard setzen: weniger Bürokratie, mehr Gestaltungskraft. Damit wir unsere Lebensräume, unsere Infrastruktur und unsere Zukunft wieder mit Freude und Verantwortung selbst in die Hand nehmen können.

 

Mit einem einheitlichen Bundesbaugesetz werden klare, einfache und digitalisierte Verfahren geschaffen, die Bürokratie abbauen, Baukosten senken und den Klimaschutz stärken. Gleichzeitig wird durch eine einheitliche Regelung für Infrastrukturprojekte und den Vorrang des Gemeinwohls eine zukunftsorientierte Stadt- und Verkehrsplanung ermöglicht. Dieses Gesetz könnte auch europaweit eingesetzt werden: ein freiheitlich-demokratisches, schlankes und effizientes Europa, das mit einfachen, verständlichen Regeln arbeitet – nach dem Prinzip: Weniger ist mehr, einfacher ist besser, digital ist schneller.

 

Impulse für ein zielführendes Bundesbaugesetz:

  1. Das Bundesbaugesetz (BBauG) soll alle Landesbauordnungen und Landesbauverordnungen ersetzen und klare, allgemein verständliche Regeln für Bauvorhaben in Deutschland schaffen. Dabei gilt: Vorrang des Bundesrechts: Europarecht bricht Bundesrecht, Bundesrecht bricht Landesrecht.
  2. Bürokratieabbau durch Vereinheitlichung der Bauvorschriften
  3. Kostensenkung für Bauherren durch standardisierte und digitale Prozesse
  4. Beschleunigung von Genehmigungen durch eine verpflichtende elektronische Bauakte und KI-gestützte Prüfungen
  5. Sicherstellung einheitlicher Lebensverhältnisse gemäß Art. 72 Abs. 2 GG und Art. 106 GG zur Finanzverantwortung
  6. Vorrang von Gemeinwohlinteressen bei Infrastrukturprojekten. Schnellere Enteignungen für Infrastrukturprojekte mit fairer Entschädigung.
  7. Einfache, klare Regelungen: Kein Interpretationsspielraum, keine widersprüchlichen Landesbaugesetze.
  8. Digitalisierung als Standard: Einheitliche digitale Bauakte, KI-gestützte Prüfung von Bauanträgen.
  9. Beschleunigung der Genehmigungsprozesse: Sechs-Wochen-Frist für Genehmigungen bei vollständigen Unterlagen.
  10. Naturschutz als Grundlage: Einheitliche, wissenschaftsbasierte Regelungen auf Basis des Erhaltungszustandes von Arten.

 

 

Anlage: weitere Umsetzungsbeispiele

1.      Analyse: Warum ist Bauen in Deutschland teurer als in Holland oder Dänemark?

In Deutschland sind die Baukosten im europäischen Vergleich deutlich höher, weil das Bau- und Genehmigungsrecht eine Vielzahl von Auflagen enthält, die nicht zwingend notwendig sind.

Vergleich mit Holland und Dänemark: Welche Vorschriften verteuern den Bau?

Faktor Deutschland Holland/Dänemark
Bauverordnungen 16 verschiedene Landes-bauordnungen Einheitliches Baugesetz
Energieeffizienz Hohe Dämm- und Solarpflichten verteuern Neubauten Mehr Freiheiten in der Bauweise
Barrierefreiheit Pflicht zu Fahrstühlen und breiten Treppen-häusern Nur für öffentliche Gebäude Pflicht
Stellplatzregelungen Strenge Vorschriften für Parkplätze erhöhen Kosten Weniger Stellplatzauflagen, mehr Shared Mobility
Genehmigungsverfahren Oft mehrere Jahre Verzögerung durch Umweltprüfungen Maximal 3-6 Monate für Standardprojekte
Naturschutzvorgaben Umfassende Umweltgut-achten und Klagen blockieren Projekte Umweltprüfung nur bei Großprojekten
Bürokratische Anforderungen Viele Einzelgenehmigungen erforderlich Digitale Sammel-

genehmigungen möglich

2.      Maßnahmen zur Senkung der Baukosten & Beschleunigung der Genehmigungen

  • Abschaffung der 16 Landesbauordnungen und Einführung eines einzigen Bundesbaugesetzes.
  • Reduzierung der Energieeffizienzauflagen auf ein Kosten/Nutzen-Prinzip.
  • Liberalisierung der Stellplatzregelungen.
  • Maximale Genehmigungsdauer von 3 Monaten für Wohnungsbau.
  • Einführung einer Mindestgebühr für Einsprüche (1.000 €) zur Verhinderung missbräuchlicher Klagen.

3.      Gesetzliches Verfahren zur Erarbeitung des neuen Bundesbaugesetzes

Die Einführung eines neuen einheitlichen Bundesbaugesetzes erfordert ein klares gesetzgeberisches Verfahren.

a)        Schritte zur Erarbeitung des Gesetzes

  1. Erstellung eines Vergleichsberichts zu Baugesetzen in EU-Staaten mit niedrigen Baukosten.
  2. Zusammenarbeit mit Experten zur Erarbeitung einer bundesweit gültigen Bauordnung.
  3. Digitale Beteiligung der Öffentlichkeit und Wirtschaft.
  4. Vorlage des Gesetzesentwurfs durch das Bundesministerium für Bauwesen.
  5. Zustimmung im Bundestag mit einfacher Mehrheit und Umsetzung durch die Verwaltung.

b)        Notwendige Beschlüsse in der Legislative zur Durchsetzung des neuen Bundesbaugesetzes

Gesetzesinitiativen und notwendige Mehrheiten

  • Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 74, 125a GG), um Bundesrecht im Bauwesen zur alleinigen Kompetenz zu machen.
  • Verabschiedung des neuen Bundesbaugesetzes mit einfacher Mehrheit im Bundestag.
  • Einführung einer digitalen Bauakte und verbindlichen Genehmigungsfristen.
  • Beschränkung von Klagemöglichkeiten auf direkt Betroffene mit einer Einspruchsgebühr von 1.000 €.

c)        Warum die Reform des Bundesbaugesetzes jetzt umgesetzt werden muss

Deutschland muss schneller, effizienter und günstiger bauen. Der Schlüssel dazu ist ein einheitliches Bundesbaugesetz, das Bürokratie abbaut, Genehmigungen beschleunigt und Kosten senkt.

Erforderliche Maßnahmen:

  1. Einheitliches Baugesetz verabschieden und Abschaffung der Landesbaugesetze.
  2. Digitale Bauakte und verbindliche Genehmigungsfristen einführen.
  3. Steuerliche Anreize für Wohnungsbau und Infrastruktur setzen.
  4. Klagerechte reformieren, um Verzögerungen zu minimieren.
  5. Ziel: Mehr Wohnungen, schnellere Infrastruktur, wirtschaftlicheres Bauen – Weniger ist mehr, einfach ist besser, digital ist schneller.

d)        Förderung energetischer Bauten zur Erreichung der Klimaschutzziele

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sollten energetische Bauten gezielt gefördert werden. Ein realistischer Standard ist KfW 40 für Neubauten und KfW 55 für Baumaßnahmen im Bestand. Diese Standards sind bei Banken, der KfW und Energieberatern bestens eingespielt.

Die Förderung kann so gestaltet werden, dass sie den Staat nichts kostet – über eine Zinssubvention. Zum Beispiel könnte der Quadratmeter Neubau mit einer Zinssubvention

 

gefördert werden, die sich an den Refinanzierungskosten des Staates orientiert. Wenn der Staat Refinanzierungskosten von 2 % hat, kann er diese Konditionen weiterreichen – mit einer Obergrenze von 100 Quadratmetern und 2.500 Euro pro Quadratmeter für Neubauten nach dem Standard KfW 40 oder KfW 40 plus.

Im Gebäudebestand ist es oft unmöglich, diesen hohen Standard zu erreichen, daher reicht hier der KfW 55-Standard. Die Förderung würde ebenfalls als Zinssubvention erfolgen und sich an den Zinskonditionen des Staates orientieren. Dies würde ein Zinsniveau von 2 % ermöglichen – ebenfalls mit 100 Quadratmetern und 2.500 Euro pro Quadratmeter. Alternativ könnte eine etwas geringere Förderung für den Bestand vorgesehen werden, da der Standard nicht immer optimal erreicht werden kann.

Diese Regelung hätte fünf entscheidende Vorteile:

  1. Es kostet den Staat nichts.
  2. Es entsteht kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand, da das System zwischen Banken, KfW und Dritten bereits etabliert ist.
  3. Es kann langfristig und verlässlich gelten, da es nicht von jährlichen Haushaltsentscheidungen abhängt.
  4. Es bietet eine stabile und langfristige Planungsgrundlage, die wirtschaftlich für Unternehmen ist.
  5. Es verspricht, Mieten wieder auf ein Niveau zu bringen, das für die Bevölkerung akzeptabel ist.

Damit kann das Vertrauen in langfristige verlässliche Rahmenbedingungen zurückgewonnen werden und können Investitionen angereizt werden.

So einfach und klar muss die Förderung gestaltet sein – immer nach dem Motto: ‚Weniger ist mehr, einfach ist besser, digital ist schneller‘. Damit wird sichergestellt, dass es jeder versteht, jeder anwenden kann und es für alle gleich ist. Für Ballungszentren wie Hamburg oder München könnte zusätzlich eine regionale Förderung nach einem einheitlichen Schema vorgesehen werden. Damit entfällt die komplizierte Subventionslandschaft und ein klarer, einfacher Standard wird etabliert.

 

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