Ein starkes Bundes-Emissionsschutzgesetz (BImSchG) sichert den Vorrang für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Das Ziel ist den Ausbau der erneuerbaren Energien zu priorisieren. Hierfür müssen bürokratische Hürden für Wind, Solar und Speicher abgebaut werden. Die Kernpunkte für eine Gesetzesanpassungen wären z.B., dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) das Baurecht bricht:
Damit wird dem Ausbau der Erneuerbaren Energien absoluter Vorrang vor allen anderen Belangen eingeräumt. Bauverzögerungen wegen Umwelt- und Denkmalschutz sollen nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Eine Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb von 6 Monaten ein anderslautender Bescheid ausgestellt wird. Außerdem sollten langwierige Einzelgutachten durch Standardgenehmigungen auf Basis bundesweiter Kriterien ersetzt werden.
Eine beschleunigte Netzanbindung durch gesetzlich festgelegte Vorranggebiete für Stromtrassen würde den Ausbau der Erneuerbaren ebenfalls erheblich vorantreiben.